- Strafbefehlsgebühr CHF 1'400.00 - Polizeikosten CHF 68.00 abzgl. Depositum CHF 100.00 (wird der Reihe nach an die Busse/Geldstrafe und danach an die Kosten angerechnet) Rechnungsbetrag CHF 16'168.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. -5- 4. 4.1. Das Honorar des amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. René Müller, [Strasse, PLZ und Ort], wird auf CHF 3'755.60 (inkl. MWST) festgesetzt.