und willentlich mindestens zweimal vor sich her. Ebenso packte der Beschuldigte C. am Kragen von dessen Jacke und drückte ihn gegen seinen Lieferwagen, wodurch an der Jacke von C. geringfügiger Sachschaden entstand, was der Beschuldigte als mögliche Folge seines Handelns im mindesten in Kauf nahm. Anschliessend liess der Beschuldigte von C. ab und äusserte beim Weglaufen wissentlich und willentlich an diesen addressiert: "tutti bastardi". Ort: [PLZ] S., Spielplatz Kindergarten Zeit: Montag, 17. August 2020, ca. 17.15 Uhr Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: