Beschimpfung Art. 177 StGB Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d. h. mit Wissen und Willen, jemand in anderer Weise als durch Worte in seiner Ehre angegriffen. -4- Tätlichkeiten Art. 126 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d. h. mit Wissen und Willen, gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hatte. Geringfügige Sachbeschädigung Art. 144 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d. h. mit Wissen und Willen, eine Sache von geringem Vermögenswert, an der ein fremdes Eigentumsrecht besteht, beschädigt.