Der Fahrzeugführer hat fahrlässig, d. h. aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit, die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Am Freitag, 24. Januar 2020, 08.47 Uhr, wurde durch den Fahrzeuglenker die folgende Übertretung begangen: Gemessene Geschwindigkeit: 88 km/h Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h Sicherheitsmarge: 5 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung: 3 km/h Fahrzeug: Lieferwagen G., [Nummernschild] Ort: [PLZ] X., [Strasse], Fahrtrichtung Y. Zeit: Freitag, 24. Januar 2020, 08.47 Uhr