4. [in Rechtskraft erwachsen] Von der Anordnung einer Landesverweisung wird abgesehen. 5. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - 3 Laserpointer inkl. Etui Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Die Zivilforderung wird auf den Zivilweg verwiesen. 6.2. Dem Zivil- und Strafkläger wird für die Strafklage keine Parteientschädigung zugesprochen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 und den Auslagen von Fr. 172.00, insgesamt Fr. 2'172.00, werden dem Beschuldigten zur Hälfte auferlegt.