1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von Vorwurf: - des mehrfachen Pfändungsbetrugs gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB - des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB (Anklageziffer I.2.) [in Rechtskraft erwachsen] - der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten gemäss Art. 217 Abs. 1 StGB (Anklageziffer I.3.) [in Rechtskraft erwachsen] - des Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall gemäss Art. 12 NISSG (Anklageziffer I.4.) [in Rechtskraft erwachsen]