Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch dieses Darlehen früher oder später wieder zurückzahlen muss. Ferner ist im Betreibungsregisterauszug vom 14. Juni 2022 ersichtlich, dass der Beschuldigte am 26. April 2020 durch den Kanton Aargau und die Einwohnergemeinde Q. wegen einer Forderung in Höhe von Fr. 5'503.20 betrieben wurde. Ausserdem verfügt der Beschuldigte immer noch über nicht getilgte Verlustscheine in Höhe von Fr. 37'966.45.