Am 23. November 2015 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Beschuldigten wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Führens eines Motofahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis, Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises sowie fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten und einer Busse von Fr. 200.00. Dass die Straftaten gemäss Verurteilung vom 23. November 2015 weiter zurückliegen, ist unerheblich.