Zu Gunsten des Beschuldigten ist in die Waagschale zu werfen, dass es sich bei den Forderungen in der Pfändung vom 10. September 2019 um einen relativ geringen Betrag in Höhe von insgesamt Fr. 3'195.40 handelte (Amtsbericht BA, S. 16). Jedoch hätten gerade deswegen die Gläubiger relativ schnell befriedigt werden können. Aufgrund des deliktischen Verhaltens des Beschuldigten wurden die Gläubiger jedoch erst mit Zahlung vom 20. November 2020 befriedigt.