Zudem wurde die Probezeit der ersten Verurteilung um 18 Monate verlängert. Am 23. November 2015 erfolgte sodann ein Schuldspruch durch das Bezirksgericht Zürich wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Führens eines Motofahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis, Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises sowie fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten und einer Busse von Fr. 200.00. Zudem sprach sie eine Verwarnung in Bezug auf das erste Urteil des Bezirksgerichts Dietikon aus und verlängerte die Probezeit des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl um 2 Jahre.