Der Beschuldigte wurde mit Urteil vom 1. November 2011 durch das Bezirksgericht Dietikon wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten sowie Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Am 16. Juli 2013 bestrafte die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung und mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bei einer Probezeit von 4 Jahren sowie einer Busse von Fr. 3'300.00. Zudem wurde die Probezeit der ersten Verurteilung um 18 Monate verlängert.