Es war ihm folglich bewusst, dass die Lohnpfändung dazu diente, die Forderungen der Gläubiger zu tilgen und dass diese aufgrund seines Verhaltens länger warten mussten. Es war ihm auch bewusst, dass sein Lohn gepfändet war und dass er einen Teil seines Einkommens zur Tilgung seiner Schulden dem Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt hätte abliefern müssen. Trotzdem überwies er weiterhin Beträge auf seine zwei Ferienkonti und verbrauchte sein Einkommen, um andere Rechnungen zu bezahlen. Er wusste, dass er über Einkommen verfügte, welches einer Lohnpfändung unterlag und entschied sich trotzdem, dieses für andere Zwecke zu verbrauchen.