Vor Vorinstanz gab der Beschuldigte ferner an, er habe schon versucht, das Geld dem Betreibungsamt zu geben, wenn er etwas mehr gehabt habe (act. 348). Der Beschuldigte wurde vor Vorinstanz gefragt, wieso er das Gefühl gehabt habe, sein höheres Einkommen nicht dem Betreibungsamt melden zu müssen. Er antwortete, dass er das nicht recht wisse. Er habe das Gefühl gehabt, wenn er nächste Woche nichts habe, dann müsse er immer noch Unterhalt und Miete zahlen (act. 439 f.). Der Beschuldigte äusserte zudem, dass die Gläubiger aufgrund seines Verhaltens wohl etwas länger hätten - 22 -