149 SchKG für die verbleibenden Fr. 1'540.80 aus der Forderung der Einwohnergemeinde Q. aus (Amtsbericht BA, S. 19). Insgesamt wurden daher zwei Verlustscheine mit Forderungen in Höhe von insgesamt Fr. 2'607.95 ausgestellt (vgl. act. 166). 5.2.3.2. Dasselbe gilt für die Pfändung vom 10. Februar 2020 in der Pfändungsgruppe 20000011. Die Forderungen (inkl. Zinsen und Kosten) in Höhe von Fr. 1'629.60 wurden erst mit der Zahlung vom 20. November 2020 beglichen, obwohl der Beschuldigte mit dem Überschuss im Monat März 2020 bzw. bei durchschnittlicher Betrachtung mit einer pfändbaren Quote von Fr. 819.68 innerhalb von zwei Monaten dazu in der Lage gewesen wäre (vgl. Amtsbericht BA, S. 51).