Selbst wenn er nur den durchschnittlichen Überschuss von Fr. 819.68 an das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt geleistet hätte, hätten die entsprechenden Forderungen innert vier Monaten bezahlt werden können. Stattdessen stellte das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt für die Forderung der F. noch am 10. September 2022 einen Verlustschein infolge Pfändung nach Art. 149 SchKG in Höhe von Fr. 1'067.15 aus (Amtsbericht BA, S. 32). Ausserdem stellte es einen Verlustschein infolge Pfändung nach Art. 149 SchKG für die verbleibenden Fr. 1'540.80 aus der Forderung der Einwohnergemeinde Q. aus (Amtsbericht BA, S. 19).