5.2.3.1. Betrachtet man die verschiedenen Pfändungen, ergibt sich das folgende Bild: Der Beschuldigte wäre in der Lage gewesen, die Forderungen (inkl. Zinsen und Kosten) aus der Pfändungsgruppe 19000515 in Höhe von Fr. 3'195.40 im Rahmen der Pfändung vom 10. September 2019 innerhalb eines Monats abzuzahlen, wenn er den Überschuss im Monat Oktober 2019 dem Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt abgeliefert hätte (vgl. Amtsbericht BA, S. 16). Selbst wenn er nur den durchschnittlichen Überschuss von Fr. 819.68 an das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt geleistet hätte, hätten die entsprechenden Forderungen innert vier Monaten bezahlt werden können.