Bei ungleichmässigen Einkommen besteht gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung der Grundsatz, dass ein zeitweiliger Mindererwerb mit dem an sich pfändbaren Mehrerlös der folgenden Zeit ausgeglichen werden kann (BGE 68 III 156, BGE 69 III 54 E. 2, BGE 96 IV 111). In betreibungsrechtlicher Hinsicht hat der Schuldner der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zufolge Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich, wenn sein veränderlicher Lohn zeitweilig unter das Existenzminimum sinkt (Urteil des Bundesgerichts 5A_567/2013 vom 28. August 2013 E. 5.2).