Das Existenzminimum ist daher wie folgt festzulegen: Im Zeitraum von Oktober bis und mit Dezember 2019 betrug das Existenzminimum Fr. 4'370.90. Im Januar und Februar 2020 ist das Existenzminimum auf Fr. 4'388.05 festzulegen. Von März bis September 2020 betrug das Existenzminimum Fr. 4'449.05. Im Oktober 2020 belief sich das Existenzminimum auf Fr. 3'538.05. - 19 - Folglich stehen die folgenden Einkünfte dem vorgenannten Existenzminimum gegenüber: