An der Einvernahme vom 14. Dezember 2020 gab der Beschuldigte gegenüber der Kantonspolizei Aargau an, er habe sein Einkommen verwendet, um Alimente und Krankenkassenbeiträge sowie alte Rechnungen und Steuern zu bezahlen. Welche Rechnungen er bezahlt hat, spezifizierte er nicht; es seien solche gewesen, bei denen er «einfach nicht wollte, dass sie auch in die Betreibung reinlaufen.» (act. 271). Vor Vorinstanz gab er ferner an, er habe mit seinem Lohn die laufenden Kosten gedeckt. Manchmal habe er zwar die Miete stunden und nachträglich zahlen müssen, die Krankenkasse und die Unterhaltsbeiträge habe er jedoch immer bezahlt (act. 348).