Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 10. März 2021 vorgeworfen, dass er die das Existenzminimum übersteigenden Beträge dem Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt hätte abliefern müssen. Der Beschuldigte habe jedoch während der strafrechtlich relevanten Tatzeit die pfändbaren Quoten nicht abgeliefert und für eigene Bedürfnisse verwendet. Insbesondere habe der Beschuldigte wiederkehrend Beträge auf zwei Sparkonti im Ausland einbezahlt, statt dem Regionalen Betreibungsamt Mutschellen- Kelleramt die pfändbare Quote abzuliefern (Anklageziffer I.1).