5. 5.1. Nachdem der Tatbestand des betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs nach Art. 163 Ziff. 1 StGB objektiv nicht erfüllt ist, stellt sich die - 15 - Frage, ob das angeklagte Verhalten den Tatbestand der Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte nach Art. 169 StGB erfüllen könnte.