Es ist denn auch unbestritten, dass der Beschuldigte gegenüber der Betreibungsbeamtin angab, er würde durchschnittlich Fr. 1'800.00 pro Monat verdienen, wobei er sein Einkommen als unregelmässig deklarierte. Dem Beschuldigten kann somit nicht vorgeworfen werden, dass er sein effektives Einkommen falsch deklariert hat, sondern lediglich, dass er sein künftiges Einkommen zu tief eingeschätzt hatte. Der Betreibungsbeamtin war bekannt, dass das effektive Einkommen des Beschuldigten auch über dem Betrag von Fr. 1'800.00 liegen könnte. Dementsprechend pfändete sie auch nicht einen bestimmten Betrag, sondern jegliches Einkommen, welches das Existenzminimum des Beschuldigten überstieg.