Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte sich weigerte, seine Arbeitgeber zu nennen oder Belege für sein Einkommen oder seine Lebenskosten einzureichen. Das hinderte das Betreibungsamt jedoch nicht daran, eine stille Lohnpfändung zu verfügen. Der Beschuldigte befand sich nachweislich in einem temporären Arbeitsverhältnis, weswegen sein Einkommen monatlich variierte. Es ist denn auch unbestritten, dass der Beschuldigte gegenüber der Betreibungsbeamtin angab, er würde durchschnittlich Fr. 1'800.00 pro Monat verdienen, wobei er sein Einkommen als unregelmässig deklarierte.