Dem Auszug aus dem individuellen Konto der SVA Aargau ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte im Jahr 2019 bei drei verschiedenen Arbeitgebern ein Einkommen von gesamthaft Fr. 52'952.00 erzielte (act. 142). Er erhielt gemäss Lohnabrechnung der B. für die fünf Kalenderwochen 39 (23. September 2019 bis 29. September 2019) bis Kalenderwoche 43 (21. Oktober 2019 bis 27. Oktober 2019) einen Nettolohn von total Fr. 7'484.85, wobei ersichtlich ist, dass die B. dem Beschuldigen jeweils dienstags eine Akontozahlung in unterschiedlicher Höhe (so beispielsweise Fr. 1'260.00 am 15. Oktober 2019 oder Fr. 1'940.00 am 29. Oktober 2019) überwies (act. 146).