Die eingeforderten Belege zu seiner Miete, Krankenkasse und allfälligen Alimenten habe er nie eingereicht (act. 131). Das dazugehörige Pfändungsprotokoll vom 10. September 2019 zeigt denn auch, dass das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt von einem Einkommen von Fr. 1'800.00 ausging (act. 132 f.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte an, den festgehaltenen Lohn von Fr. 1'800.00 habe er dem Betreibungsamt angegeben (act. 347). Er habe das so ausgerechnet. Er habe nie gewusst, ob er nächste Woche noch Arbeit habe (act. 348). Dementsprechend geht der Einwand fehl, es müsse zu Gunsten des - 14 -