4.2.4. Gemäss Strafanzeige des Regionalen Betreibungsamts Mutschellen- Kelleramt habe der Beschuldigte am 10. September 2020 (gemeint ist wohl der 10. September 2019) bestätigt, kein Vermögen zu besitzen und von Gelegenheitsarbeiten zu leben, welche das Existenzminimum nicht decken könnten (act. 131). Belege habe der Beschuldigte nicht einreichen wollen und er habe die Angabe eines Arbeitgebers verweigert. Die eingeforderten Belege zu seiner Miete, Krankenkasse und allfälligen Alimenten habe er nie eingereicht (act. 131).