Titel «Pfändungserklärung/Verfügung» mit ihrer handschriftlichen Ergänzung «unter EM» bezweckte. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit eine Lohnpfändung unter dem Existenzminimum angestrebt wurde, da eine solche Lohnpfändung unter dem Existenzminimum gar nicht möglich wäre.