Das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt ging bei der Pfändung vom 19. August 2020 wiederum von einem voraussichtlichen Einkommen von Fr. 1'800.00 aus. Die Alimentenausgaben sowie die Kosten für die Krankenkassenprämien wurden bei der Existenzminimumberechnung mangels Quittungen nicht berücksichtigt. Das Total der Lebenshaltungskosten in Höhe des Grundbedarfs von Fr. 1'100.00 führte bei einem Einkommen von Fr. 1'800.00 folglich zu einer mutmasslich pfändbaren Lohnquote in Höhe von Fr. 700.00. Unklar ist, was das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt auf Seite drei unter dem - 11 -