Das Existenzminimum wurde mit Fr. 1'100.00 eingetragen, was zu einer mutmasslich pfändbaren Lohnquote von Fr. 700.00 führte. Auf der dritten Seite wurde unter «Pfändungserklärung/Verfügung» erneut die erste Zeile (Lohn-/Verdienstpfändung) angekreuzt und «unter EM» eingefügt. Auf der letzten Seite 5 wurde das Protokoll durch den Schuldner bzw. Beschuldigten und die Betreibungsbeamtin unterzeichnet.