3.3.3. Pfändungsprotokoll vom 19. August 2020 Die erste Seite des Pfändungsprotokolls vom 19. August 2020 führt unter dem Titel «Allgemeine Situation gem. Pfändungsvollzug» auf, dass der Beschuldigte ordnungsgemäss vorgeladen worden und er – auf die Androhung, die Regionalpolizei einzuschalten – am Schalter des Regionalen Betreibungsamts Mutschellen-Kelleramt erschienen sei. Auf der zweiten Seite wurde wiederum ein Einkommen in Höhe von Fr. 1'800.00 aufgeführt. Das Existenzminimum wurde mit Fr. 1'100.00 eingetragen, was zu einer mutmasslich pfändbaren Lohnquote von Fr. 700.00 führte.