Das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt ging bei der Pfändung vom 10. Februar 2020 von einem voraussichtlichen Einkommen von Fr. 1'800.00 aus. Die Alimentenausgaben in Höhe von Fr. 1'000.00 wurden zwar aufgelistet, mangels Quittungen jedoch bei der Berechnung des Notbedarfs nicht mitberücksichtigt. Schliesslich wurden der Grundbedarf in Höhe von Fr. 1'100.00 sowie die Kosten für die Krankenkassenprämien in Höhe von Fr. 249.00 aufgeführt, was ein Total in Höhe von Fr. 1'349.00 ergab. Der Betrag von Fr. 451.00 über dem Existenzminimum wurde schliesslich als voraussichtliche pfändbare Lohnquote ausgewiesen.