Fr. 1'349.00 mit einer pfändbaren Lohnquote in Höhe von Fr. 451.00, festgehalten. Auf der dritten Seite wurde unter «Pfändungserklärung/ Verfügung» die erste Zeile (Lohn-/Verdienstpfändung) angekreuzt und in die Lücke «über EM» eingetragen. Auf Seite 5 wurde das Protokoll wiederum durch den Schuldner und die Betreibungsbeamtin unterzeichnet.