3.3.2. Pfändungsprotokoll vom 10. Februar 2020 Beim Pfändungsprotokoll vom 10. Februar 2020 (act. 135 f.) ist die erste Seite grundsätzlich identisch mit der ersten Seite des Pfändungsprotokolls vom 10. September 2019, wobei jedoch hier der Vermerk «Verfügungen des Betreibungsamtes» nicht vorhanden ist. Auf der zweiten Seite wurden ein Einkommen von Fr. 1'800.00 sowie ein Existenzminimum von - 10 -