Dieser Eindruck wird dadurch bestärkt, dass auf Seite 1 des Pfändungsprotokolls oben rechts bei der Pfändungsgruppe die Nummer 19000224 steht, was ebenfalls handschriftlich durchgestrichen und darüber mit «515» korrigiert wurde. Betrachtet man das Pfändungsprotokoll vom 1. April 2019 der Pfändungsgruppe 19000224, so ist dieses sowohl handschriftlich als auch maschinenschriftlich ausgefüllt worden. Beim Einkommen wurde dort denn auch «kein Einkommen» auf- oder vorgedruckt, wobei das «kein» handschriftlich durchgestrichen und der Betrag von Fr. 1'800.00 eingesetzt wurde.