Auf der zweiten Seite wurde handschriftlich korrigiert, dass der Beschuldigte anstelle eines unregelmässigen Einkommens über gar kein Einkommen verfüge. Folglich wurde auch der dazugehörige Betrag in der Spalte «Schuldner» durchgestrichen. Während das Wort «kein» handschriftlich ergänzt wurde, ist «unregelmäsiges Einkommen» [sic] maschinenschriftlich (vor-)gedruckt. Es erscheint, als wäre ein vorgefertigtes Pfändungsprotokoll handschriftlich angepasst worden. Dieser Eindruck wird dadurch bestärkt, dass auf Seite 1 des Pfändungsprotokolls oben rechts bei der Pfändungsgruppe die Nummer 19000224 steht, was ebenfalls handschriftlich durchgestrichen und darüber mit «515» korrigiert wurde.