Das Zwischentotal bzw. der Betrag in der Spalte «Gesamt» ganz rechts blieb jedoch mit Fr. 1'800.00 bestehen. Die Lebenskosten wurden mit Fr. 1'349.00 (bestehend aus dem Grundbedarf in Höhe von Fr. 1'100.00 sowie Krankenkassenprämien von Fr. 249.00) angegeben. Schliesslich erfolgte daraus eine voraussichtliche pfändbare Lohnquote in Höhe von Fr. 451.00. Auf Seite 3 des Protokolls wurde die Bemerkung «Nebenjob, auf Stellensuche» eingefügt. Im oberen Teil, unter dem Titel «Pfändungserklärung/Verfügung», wurde weder ein Haken in die Kästchen gesetzt noch wurden die Lücken im vorgefertigten Text ausgefüllt.