3.3.1. Pfändungsprotokoll vom 10. September 2019 Beim Pfändungsprotokoll vom 10. September 2019 (act. 132 f.) ist auf der ersten Seite unter dem Titel «Verfügungen des Betreibungsamtes» vermerkt, dass der Betrag über dem Existenzminimum von Fr. 1'349.00 gepfändet sei. Auf der zweiten Seite ist vor dem Begriff «Einkommen» das Wort «unregelmäsiges» durchgestrichen, wobei darüber das Wort «kein» eingefügt wurde. Rechts daneben wurde der Betrag von Fr. 1'800.00 durchgestrichen. Das Zwischentotal bzw. der Betrag in der Spalte «Gesamt» ganz rechts blieb jedoch mit Fr. 1'800.00 bestehen.