Es verzichtete auf die Anordnung einer Landesverweisung. Von den Vorwürfen wegen Pfändungsbetrugs (Anklageziffer I.1., Pfändung vom 1. April 2019), mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Anklageziffer I.2.), Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Anklageziffer I.3.) und Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (Anklageziffer I.4.) wurde der Beschuldigte freigesprochen. 2.2. Am 22. Juli 2021 meldete der Beschuldige Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 8. September 2021 zugestellt.