2. 2.1. Mit Urteil vom 14 Juli 2021 verurteilte das Bezirksgericht Bremgarten den Beschuldigten wegen mehrfachen Pfändungsbetrugs (Anklageziffer I.1., Pfändungen vom 10. September 2019, vom 11. März 2020 und 19. August 2020) gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten, unter Anrechnung von 1 Tag Untersuchungshaft. Es verzichtete auf die Anordnung einer Landesverweisung.