Hätte er also sein tatsächliches Einkommen pflichtgemäss dem Betreibungsamt gegenüber deklariert und die das EM übersteigenden Beträge abgeliefert, wäre er heute schuldenfrei. Indem der Beschuldigte -4- seine effektiven Einnahmen dem Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt gegenüber verschwieg und verheimlichte, machte er sich bis zuletzt, mithin also bis seiner Festnahme am 15.12.2020 strafbar. Das Verhalten des Beschuldigten führte letztlich dazu, dass die Gläubiger zu Verlust kamen.