Statt dem Betreibungsamt die pfändbare Quote abzuliefern, hat der Beschuldigte u.a. auf zwei heimlichen und separaten Sparkonti im Ausland (Ferienkonto Thailand/Eigenkonto Austria) wiederkehrend pro Monat Beträge in Höhe von jeweils € 200.00 bis € 350.00 angespart. Aufgrund seiner während der inkriminierten Tatzeit generierten Einkünfte hätte der Beschuldigte gemäss der obgenannten Berechnung leicht sämtliche Forderungen aus allen Verlustscheinen in Höhe von CHF 47'533.50 (Deliktsbetrag) bezahlen können. Hätte er also sein tatsächliches Einkommen pflichtgemäss dem Betreibungsamt gegenüber deklariert und die das EM übersteigenden Beträge abgeliefert, wäre er heute schuldenfrei.