Bei den obgenannten Einvernahmen gab der Beschuldigte dem Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt mehrfach und wahrheitswidrig zu Protokoll, es seien bei ihm, was die Einkommens- und Vermögensverhältnisse anbelange, keine Änderungen eingetreten. Er sei arbeits- und mittellos und auf Stellensuche. Er habe lediglich wenige Nebenjobs, welche kaum Einnahmen abwerfen würden. Angaben zu diesen Arbeitgebern verweigerte der Beschuldigte. Damit gaukelte der Beschuldigte dem Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt vor, über kein Erwerbseinkommen zu verfügen.