2. Mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) Der Beschuldigte hat mehrfach und vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge geleistet. Begangen in [Adresse], (Regionales Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt), zwischen dem 01.04.2019 bis 19.08.2020. z.N. Diverse Gläubiger v.d. Regionales Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt, [Adresse]