Der Beschuldigte weist zudem eine sehr hohe Verschuldung auf (u.a. Schulden bei Familienangehörigen und Betreibung der Bank S. in Höhe von 1.3 Millionen, UA act. 66), was zusätzlich als erheblicher Risikofaktor für eine zukünftige Delinquenz zu betrachten ist. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie einfach der Beschuldigte mittels Inserat auf einer Kleinanzeigenplattform von ihm unbekannten Personen als Gehilfe gewonnen werden konnte. Dies lässt den Schluss zu, dass er auch zukünftig leicht vom Versprechen, einfach und schnell Geld zu verdienen, zu deliktischen Handlungen zu bewegen ist.