Dass der Beschuldigte seit den vorliegend zu beurteilenden Delikten nicht mehr verurteilt wurde, reicht nicht aus, um von einer Schlechtprognose absehen zu können. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass aktuell gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wegen Diebstahls und Hehlerei läuft (siehe aktueller Strafregisterauszug). Der Beschuldigte sagte dazu aus, ihm werde vorgeworfen, einen Stapler der Firma R. gestohlen zu haben, dies sei aber nicht zutreffend. Er habe Probleme mit dem Herrn gehabt. Dieser habe ihm Geld geschuldet (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 19).