Ausserdem hatte sich seine Ehefrau in der Zwischenzeit von ihm getrennt und die Ehegatten sind erst seit Januar 2022 wieder zusammen. Der Beschuldigte lebt nach mehreren Wohnortwechseln nun neuerdings wieder mit seiner Ehefrau und den drei Kindern zusammen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Vor diesem Hintergrund wird sich erst noch weisen müssen, ob es sich wieder um stabile Verhältnisse handelt. Dass der Beschuldigte seit den vorliegend zu beurteilenden Delikten nicht mehr verurteilt wurde, reicht nicht aus, um von einer Schlechtprognose absehen zu können.