Beschuldigte gab an, er und der Architekt würden sich das auszahlen, was sie könnten. Er zahle sich die Fr. 7'000 aus, wenn es die Situation zulasse und ansonsten nicht. Wenn er sich den Lohn nicht auszahlen könne, lebe die Familie von dem, was seine Frau verdiene (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 19). Aufgrund des bisher geringen Umsatzes der Q. AG. ist daher aktuell nicht von einem regelmässigen stabilen Einkommen des Beschuldigten auszugehen. Ausserdem hatte sich seine Ehefrau in der Zwischenzeit von ihm getrennt und die Ehegatten sind erst seit Januar 2022 wieder zusammen.