erscheinen. So habe er den Aktienmantel der Q. AG. zwar für Fr. 20'000.00 gekauft, die Aktien aber im Nachhinein einem Architekten, der mit ihm zusammenarbeitet, übergeben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4, 17 f.). Im Handelsregister ist der Beschuldigte als Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift eingetragen. Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte der Beschuldigte Lohnabrechnungen der Monate Dezember 2021, Januar und Februar 2022 ein, aus denen ersichtlich ist, dass er sich einen Bruttolohn von rund Fr. 7'000.00 auszahlt. Aus den eingereichten Mehrwertsteuerabrechnungen ist ein Umsatz von rund Fr. 15'000 im 3. Quartal 2021 und rund Fr. 50'000 im 4. Quartal 2021 ersichtlich. Der