Eine grundlegende positive Persönlichkeitsentwicklungen des Beschuldigten oder nennenswerte positive Veränderungen seiner Lebensumstände sind nicht zu erkennen. Im Gegenteil verfügte der Beschuldigte im Tatzeitpunkt über ein regelmässiges Erwerbseinkommen und lebte in stabilen familiären Strukturen. Im heutigen Zeitpunkt stellen sich sowohl die finanziellen als auch die familiären Verhältnisse instabiler dar. Der Beschuldigte kaufte in der Zwischenzeit die Q. AG. und ist damit selbständig in der Baubranche tätig, wobei die Besitzverhältnisse der Aktiengesellschaft undurchsichtig - 27 -