Das Urteil wurde dem Beschuldigten am 18. März 2021 mündlich eröffnet und am 2. September 2021 in begründeter Form zugestellt. Die Frist für die Begründung des Urteils von 60 und ausnahmsweise 90 Tagen gemäss Art. 84 Abs. 4 StPO wurde damit deutlich überschritten. Gesamthaft dauerte das Strafverfahren inklusive Berufungsverfahren fast 5 ½ Jahre, was auch unter Berücksichtigung der zahlreichen, teilweise im Ausland wohnhaften Geschädigten eindeutig zu lang ist. Aufgrund der langen Gesamtdauer, der - 25 -